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Foto: Verband privater Bauherren (VPB)

Gesetzgeber läutet nächste Stufe der EnEV ein

Seit 1. Oktober  ist sie in Kraft - die Energie-Einsparverordnung (EnEV) 2009. Die neue Fassung ist ein weiterer Schritt hin zum energieeffizienten Gebäude.

Die aktuelle EnEV erfindet das Rad nicht neu und löst auch nicht den nach wie vor anstehenden Modernisierungsstau. Vielmehr passt sie ihre Vorgaben wieder an den Stand der Technik an, in dem sie das Anforderungsniveau an den Energieverbrauch um ca. 30% nach unten verschärft.

Die EnEV 2009 führt ein für den Wohngebäudebereich vorerst noch alternatives Berechnungsverfahren, die DIN V 18599, ein. Als weitere Neuerung findet in der neuen Energieeinsparverordnung auch die Querverbindung zu dem seit 1. Januar 2009 gültigen Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) Eingang, welches den Einsatz von regenerative Technologien zur Beheizung und Warmwassererzeugung im Neubaubereich regelt.

Gern informieren wir Sie über die Anforderungen der neuen EnEV 2009 in unseren Fortbildungslehrgängen.

Informationen und Termine finden Sie hier.

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