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Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 3. März 2010 die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.

Die künftige Vergütung für Solarstrom wird an die aktuelle Marktentwicklung angepasst: Für Dachanlagen sinkt die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16 Prozent, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11 Prozent und bei sonstigen Flächen um 15 Prozent. Die Regelungen treten zum 1. Juli 2010 in Kraft.

Die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, wird stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.

Darüber hinaus wird der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert.

Mehr dazu unter www.erneuerbare-energien.de/inhalt/45708/4590/


icon_linksPressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft

icon_linksPressemitteilung der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke 


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