Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Potsdam informierten in den letzten Tagen über Post eines "Europäischen Zentralregisters zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" aus Brüssel.
Selbstständige Handwerker, die für sich werben wollen, sollten sich vorher genau erkundigen, ob und in welchem Umfang sie ihre Tätigkeit bewerben dürfen.
Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten.
Mitgliedsbetriebe erhalten Rechnungen einer Firma aus dem schleswig-holsteinischen Ratzeburg, wonach eine "Lizenzgebühr" umgehend zu entrichten sei.
Mitgliedsbetriebe berichten von Post aus Düsseldorf mit einem Angebot für eine Eintragung in ein Internetportal. Gebeten wird auf den ersten Blick um Ergänzung oder Korrektur von vorgefertigten Angaben.
Mit offenbar unendlicher und mitunter wohl auch krimineller Fantasie versuchen vielfältige Verlage verschiedenster Medien potentielle Kunden über den Tisch zu ziehen. Nachstehend einige alltägliche Beispiele.
Die Werbung einer Kfz-Reparaturwerkstatt mit den Behauptungen "Komplette Unfallschadensabwicklung" ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz unzulässig.
Gewerbetreibende, die über einen eigenen Internetauftritt verfügen, haben bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Impressumspflicht. Hierauf hat die Wettbewerbszentrale in der Vergangenheit wiederholt hingewiesen und Unternehmen entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
Zum 1. März 2007 wurden mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) bisherige Regelungen des Teledienst- und anderer Gesetze zusammengefasst und teilweise geändert.
Seit dem 01.01.2007 gelten für geschäftliche E-Mails die gleichen Formvorschriften wie für Geschäftsbriefe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs endgültig abgewiesen. Demnach sind am Straßenrand abgestellte Autoanhänger mit Werbeschildern nicht wettbewerbswidrig.
Zahlreiche Mitgliedsbetriebe haben mittlerweile eine eigene Homepage, auf der zumeist auch ein Kartenauszug als Anfahrtsskizze zum Gewerbestandort angeboten wird. Derartige Kartenauszüge dürfen jedoch nicht einfach von einem kommerziellen Kartendienst in die eigene Homepage "hineinkopiert" werden. Liegt keine Erlaubnis oder Lizenz von dem jeweiligen Kartendienst vor, handelt es sich um eine urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial.